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Streit um FCH: Heidenheim und Rostock ringen um Markenrechte

Streit um FCH: Heidenheim und Rostock ringen um Markenrechte

Der Tabellenletzte der Bundesliga, 1. FC Heidenheim, und der Drittligist FC Hansa Rostock sind anscheinend in einen kuriosen Rechtskonflikt verwickelt. Laut der Ostsee-Zeitung ringen die beiden Fußballklubs vor dem Deutschen Patent und Markenamt, wer das Kürzel FCH offiziell verwenden darf. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

Der Verein aus Heidenheim hat beim Amt bereits im Jahr 2024 die Marke FCH Fanshop registriert. Der Zweck war, den Namen logischerweise nur im Zusammenhang mit unserem Klubnamen oder unserem Wappen zu nutzen und dadurch klar vom FC Hansa Rostock abzugrenzen, erklärte Heidenheims Pressesprecher Markus Gamm dem SID.

Rostock hat dann dagegen Einspruch eingelegt. Die Ostseeküstenmannschaft wollte die Verwendung durch Heidenheim erheblich beschränken und hat partnerschaftliche Verhandlungen abgelehnt, so der Bundesligist. Daraufhin hat der 1. FC Heidenheim mit einem eigenen Verfahren beim Amt gegengeschlagen, weil der 1846 gegründete Klub auf seine älteren Ansprüche am Kürzel pocht. Hansa Rostock entstand erst 1965.

Das Handeln des FC Hansa Rostock konnten und können wir, zugunsten der Belange unseres Vereins und des normalen partnerschaftlichen Umgangs unter deutschen Profimannschaften, nicht akzeptieren, betonte Gamm, der hinzufügte, dass die Heidenheimer bei einer außergerichtlichen Einigung durchaus bereit sind, das Verfahren einzustellen.

Die Mannschaft aus Rostock hält hingegen eine Abgrenzungsvereinbarung zur Nutzung des Begriffs FCH, die beide Seiten 2008 geschlossen hatten, für mehrfach verletzt, zum Beispiel bei der Gestaltung von Fanartikeln. Es gab Gespräche zwischen den Klubs, doch diese führten zu keinem Ergebnis. Folge war der erste Einspruch der Rostocker.