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Bandenwerbung Skandal DFB steht wieder vor dem Richter

Bandenwerbung Skandal DFB steht wieder vor dem Richter
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Vier Monate nach dem Spruch im Prozess zu den Sommernachtsträumen wird der Deutsche Fussball Bund DFB in einem weiteren Steuerstrafverfahren vor dem Landgericht in Frankfurt am Main angeklagt. Ab Donnerstag um 10 Uhr dreht sich alles um den sogenannten Bandenwerbung Skandal. Beschuldigt wird der ehemalige DFB Schatzmeister Stephan Osnabruegge wobei der DFB wie bereits im Verfahren zu den undurchsichtigen Zahlungen rund um die Weltmeisterschaft 2006 als Nebenbeteiligter auftritt.

Der Kern des Vorwurfs ist Steuerhinterziehung in Hoehe von 3,5 Millionen Euro was fuer den Verband bedrohlich ist da es zu einer Aberkennung der Gemeinnuetzigkeit in den Jahren 2014 und 2015 fuehren koennte. Das waere ein Schaden von 30 Millionen Euro. Osnabruegge und der DFB lehnen die Anschuldigung ab. Die Verhandlung findet wieder vor der zweiten grossen Wirtschaftsstrafkammer unter Leitung der Richterin Eva Marie Distler statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Osnabruegge Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Er soll dafuer gesorgt haben dass Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heimspielen der Nationalmannschaft nicht oder nur falsch versteuert wurden.

In den Steuererklaerungen des DFB fuer 2014 und 2015 wurden diese Einnahmen der steuerfreien Vermoegensverwaltung zugeordnet. Richtig haette es bedeutet die Einnahmen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschaeftsbetrieb zuzuordnen. Das wusste der Angeklagte mindestens seit April 2018. Trotzdem wurde es erst im Maerz 2019 und dann nur fuer 2015 dem Finanzamt gemeldet.

Das Gericht hat Termine bis Februar des naechsten Jahres festgelegt. Unter den Zeugen sind die frueheren DFB Fuehrer Reinhard Grindel ehemaliger Praesident Rainer Koch ehemaliger Interims Praesident und Friedrich Curtius ehemaliger Generalsekretaer. Alle drei waren bei Verfahrenseroeffnung im Herbst 2020 Beschuldigte konnten aber teilweise gegen Geldauflagen das Verfahren einstellen lassen.

Der DFB droht wie im Sommernachtstraeume Prozess eine Geldstrafe von 130.000 Euro. Schwerwiegender waeren die Konsequenzen einer Verurteilung. Vor drei Jahren hat das Finanzamt die Gemeinnuetzigkeit aberkannt. Der DFB hat Widerspruch eingelegt. Das Urteil in diesem Prozess wird massgeblich fuer den weiteren Steuerstreit sein.