Dynamo Dresden scheitert mit Einspruch vor DFB-Sportgericht
Bei der Urteilsbegründung erklärte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Es fällt mir schwer, mich an einen Fall zu erinnern, in dem Pyrotechnik in diesem Ausmaß als Waffe gegen Personen eingesetzt wurde."
Im Hinblick auf den teilweisen Ausschluss von Zuschauern wurde festgelegt, dass die beiden nächsten Heimspiele nach Rechtskraft des Urteils mit geschlossenen "K-Blöcken" (K1 bis K5) ausgetragen werden müssen. Dabei wurde die Vollstreckung für ein dieser Heimspiele bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt.
Auflagen bis zur nächsten Saison
Zudem wurden der SG Dynamo und Hertha BSC verpflichtet, unter Einbindung der DFB-Abteilung Sicherheit ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Diese Auflagen gelten auch für ein mögliches DFB-Pokalspiel zwischen beiden Vereinen in der Saison 2026/2027.
Gegen den Beschluss des DFB-Sportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.