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Bundeskartellamt erteilt Grünes Licht für DFL Beteiligung an Dyn

Bundeskartellamt erteilt Grünes Licht für DFL Beteiligung an Dyn

Das Kartellamt der Bundesrepublik sieht den geplanten Einstieg der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Anteilseigner bei Dyn Media als harmlos an. Die Ligaorganisation bekam die Genehmigung für den Erwerb von 6,5 Prozent des Firmenanteils, wie das Amt am Donnerstag bekannt gab. Die Sport Streaming Plattform Dyn, die vom vormaligen DFL Leiter Christian Seifert ins Leben gerufen wurde, richtet ihren Fokus vorerst auf Disziplinen abseits des Fußballs.

"Diese Beteiligung schafft keine marktwirtschaftlich fragwürdige Dominanz bei einem der Unternehmen", betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Der Einfluss auf den IT Dienstleister Dyn beeinträchtigt auch nicht die dominante Rolle der DFL bei der Ausschreibung von Fußball Senderechten."

Im Konzern Dyn Media ist eine Aufstockung des Kapitals und eine Neugestaltung der Eigentümerverhältnisse vorgesehen. Die Europäische Kommission hat schon den Zugang der Schwarz Gruppe mit 42,5 Prozent abgenickt. Der derzeitige Hauptanteilseigner Axel Springer SE hält weiterhin 42,5 Prozent. Ergänzend zur DFL bleibt zukünftig auch Seifert als Firmengründer involviert.

Zu Beginn des Julis enthüllte die DFL ihre Vorhaben der Öffentlichkeit. "Die internationalen Medienbranchen entwickeln sich weiter, genau wie die Gewohnheiten der Konsumenten", äußerte sich DFL Vorstand Steffen Merkel seinerzeit. "Über beständige Allianzen mit Medienunternehmen hinaus ist es Teil der firmenstrategischen Pflichten und der Verantwortung der DFL, frische Absatzkanäle für die Bundesliga und die Zweite Liga zu bewerten."

Angesichts des fehlgeschlagenen Investorendurchlaufs und der vergangenen Verteilung der Senderechte kam regelmäßig das Thema auf, inwieweit die DFL ihr Angebot nicht direkt über eine selbstbetreute Internetplattform an den Mann bringen könnte.