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Berufung abgewiesen: Mainz muss Gehalt an El Ghazi zahlen

Berufung abgewiesen: Mainz muss Gehalt an El Ghazi zahlen

Der Bundesligist FSV Mainz 05 hat in seiner Berufung gegen den ehemaligen Spieler Anwar El Ghazi vor Gericht keinen Erfolg gehabt. Die Rheinhessen gaben am Mittwoch bekannt, dass das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz den Einspruch abgewiesen hat. Dadurch bleibt das Urteil der ersten Instanz aus dem Sommer 2024 Gültigkeit, das die fristlose Kündigung des Vereins für den Niederländer als ungültig befunden hatte.

Nach dem Urteil der ersten Instanz hatten die Mainzer bereits das vertraglich vereinbarte Gehalt für die betroffene Periode ausgezahlt. El Ghazi hatte kurz nach dem Hamas-Angriff im Oktober 2023 einen anti-israelischen Beitrag in den Sozialen Medien geteilt, sich aber bald darauf entschuldigt und Bedauern geäußert. Aus diesem Grund beschränkte sich der Verein zunächst auf eine Abmahnung. Nach einem weiteren ähnlichen Post entließen die Rheinhessen den nun 30-jährigen Spieler fristlos.

Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass die Freiheit der Meinungsäußerung die Interessen des Arbeitgebers überwiegt. Eine fristlose Entlassung war daher nicht vertretbar.

Der Klubchef und Vorstandsvorsitzende Stefan Hofmann erklärte, dass der Verein diese Entscheidung zu akzeptieren habe: "Wir halten aber inhaltlich an unserer Haltung fest: Basierend auf den Werten und Prinzipien, die Mainz 05 definieren, schließen wir in Zukunft die Weiterbeschäftigung von Personen aus, die sich grundlegend dagegen verhalten oder äußern."

El Ghazi ist derzeit bei Al-Sailiya SC in Katar aktiv.