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El Ghazi Fall: Urteil erlangt Rechtskraft Fristlose Kündigung unwirksam

El Ghazi Fall: Urteil erlangt Rechtskraft Fristlose Kündigung unwirksam

Am 12. November scheiterte der Verein Mainz 05 mit seiner Berufung beim Landesarbeitsgericht. Dadurch bleibt das Urteil der ersten Instanz aus dem Sommer 2024 bestehen das die fristlose Kündigung des Niederländers als unwirksam bewertete. Der FSV muss daher für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro erbringen.

El Ghazi veröffentlichte kurz nach dem Hamas-Angriff im Oktober 2023 einen anti-israelischen Beitrag in den sozialen Medien entschuldigte sich aber bald darauf und zeigte Reue. Aus diesem Grund beschränkte sich der Verein aus Rheinhessen zunächst auf eine Abmahnung. Nach einem weiteren ähnlichen Post kündigten die Rheinhessen den inzwischen 30-jährigen Spieler fristlos.

Das Landesarbeitsgericht urteilte dass die Meinungsäußerungsfreiheit die Belange des Arbeitgebers überwiegt. El Ghazi tritt mittlerweile in Katar für Al-Sailiya SC an.