"Wegweisendes" Urteil: Europa Gremium prüft Überlastung im Fußball Kalender
Durch den einstimmigen Beschluss des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte vom 16. März wurde zum ersten Mal eine Kollektivbeschwerde einer Spielergewerkschaft auf Grundlage der Europäischen Sozialcharta zugelassen. Dadurch öffnet sich der Weg für eine Prüfung, ob Frankreich seine Verpflichtung verletzt hat, geeignete Arbeitsbedingungen für Profispieler inklusive Minderjähriger zu gewährleisten.
Der Kern des Konflikts bildet der Vorwurf der FIFPRO, dass der französische Staat die Spieler nicht hinreichend vor den Gesundheits und Sicherheitsgefahren eines stark überladenen Spielplans bewahrt. Diese Situation wird hauptsächlich durch einseitige Beschlüsse der FIFA zu neuen Wettbewerbsformaten vorangetrieben.
Signal für die Branche
Besonders relevant: Die französische Regierung hatte zuvor versucht, das Verfahren mit dem Hinweis abzulehnen, dass mögliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht in den Zuständigkeitsbereich privater Organisationen wie der FIFA oder des nationalen Fußballverbands FFF fallen würden.
Der Ausschuss wies dieses Argument zurück: Nationale Regierungen tragen weiterhin die rechtliche Verantwortung, grundlegende Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, unabhängig davon, ob ein Sektor von privaten Einrichtungen gesteuert wird.
FIFPRO Europe, die in diesem Fall die französische Gewerkschaft UNFP unterstützt, bezeichnete das als "Signalurteil". Die Beschwerde zeige auf, wie internationale Dachorganisationen nationale Vorgaben zu Pausen und Lohnverhandlungen oft umgehen.
Zum Schluss rief die FIFPRO auch andere europäische Länder dazu auf, Fußballverbände für "systemische Versäumnisse" haftbar zu machen, falls gewerbliche Interessen den Schutz der Spieler überwiegen.
"Frankreich ist kein Einzelfall", wurde in einer Erklärung betont. In zahlreichen Ländern werden Mindeststandards für Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit durch globale Beschlüsse systematisch unterlaufen.